Ich möchte gerne…

… mein Kind taufen lassen.
… getauft werden.
… Pate / Patin werden.

… in der Waldkapelle getraut werden.
… in einer anderen Kirche heiraten.
… „ökumenisch“ heiraten.

… beichten.
… Abendmahl feiern.
… ein seelsogerliches Gespräch.

… in die Evangelische Kirche (wieder)eintreten / übertreten.
… mich in die Martin-Luther-Gemeinde umgemeinden lassen.
… aus der Kirche austreten.

… etwas über Sterbebegleitung und Beerdigungen erfahren.


… mein Kind taufen lassen.

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind Eltern geworden! Neben den vielen Aufgaben und Pflichten, die nun auf Sie einströmen, gehört dazu sicherlich auch eine große Portion Dankbarkeit und Freude. Seien Sie gewiss: Ihre Martin-Luther-Gemeinde freut sich mit Ihnen. Vielleicht wollen Sie nun Ihr Kind taufen lassen und wissen nicht, wie das geht? Nun, sprechen Sie am besten zuerst mit Pfarrer Uwe Handschuch den Termin für die Taufe ab. Vielleicht kennen Sie ja noch andere Eltern in Steinberg, die ihre Kinder ebenfalls taufen lassen wollen; dann wäre es schön, wenn Sie sich zusammentäten: Zu zweit oder zu dritt ist eine Taufe noch mal so schön!

Wir taufen in der Regel im Gemeindegottesdienst an den Sonn- und Feiertagen um 10 Uhr in der Waldkapelle, denn die Taufe bedeutet ja auch die offizielle Aufnahme Ihres Kindes in die Kirchengemeinde. Wegen der Corona-Pandemie bieten wir auch gerne eigene Tauf-Gottesdienste am Samstag und Sonntag-Nachmittag an. Wir schenken normalerweise Ihrem Kind eine schöne Kerze zur Taufe: als Hinweis darauf, dass Jesus Christus nun das Licht auch seines Lebens ist. Sie können natürlich auch gerne Ihre eigene Taufkerze kaufen (oder basteln!) und zur Taufe mitbringen.

Ihr Kind wird nicht auf seinen eigenen Namen getauft, sondern „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“. Mit der Taufe wird also deutlich, dass der Täufling zu Gott gehört: Gott geht in der Taufe auf uns Menschen zu und bejaht uns ohne irgendwelche Voraussetzungen auf unserer Seite, sogar noch bevor wir selbst auf sein großes „Ja“ antworten können. Da unsere Antwort auf Gottes großes Angebot aber auch gefragt und von Gott gewollt ist, gibt es in der Evangelischen Kirche die Konfirmation: Nach einem gründlichen Kennenlernen des Glaubens und der Kirche im Konfirmandenunterricht bestätigen die Konfirmandinnen und Konfirmanden bei der Konfirmation ihre Taufe.

In der Zwischenzeit sind allerdings Sie als Eltern und die Paten (!) gefragt. Bei der Taufe Ihres Kindes werden Sie nämlich nicht nur gefragt, ob Sie Ihr (Paten-)Kind taufen lassen wollen, sondern auch, ob Sie dafür Sorge tragen möchtendass Ihr Kind das Evangelium von Jesus Christus kennenlernt und den Weg in die christliche Gemeinde findet. Beten Sie also mit Ihrem Kind, erzählen Sie von Jesus Christus, erläutern Sie den biblischen Hintergrund der großen Feste, leben Sie einen lebendigen Glauben vor. Bei der „christlichen Erziehung“ Ihrer Kinder stehen wir Ihnen gerne fürbittend und helfend zur Seite: Im Spielkreis für Kleinkinder, im Kindergottesdienst, in der Kinderstunde und natürlich auch im Religionsunterricht in der Schule. Darüberhinaus bietet der Büchertisch im Kirchenstübchen unsrer Waldkapelle religionspädagogische Literatur.

Das können Sie schon mal für die Taufe und das Taufvorgespräch vorbereiten: Einen passenden biblischen Taufspruch für Ihr Kind aussuchen (blättern Sie in einer Bibel, fragen Sie Verwandte und Freunde, surfen sich bei http://www.taufspruch.de oder laden Sie sich diese Datei herunter…), die Paten/Patinnen fragen (Paten müssen Mitglieder einer christlichen Kirche sein und brauchen, wenn sie nicht zu unserer Martin-Luther-Gemeinde gehören, einen [kostenlosen] Patenschein, den sie bei ihrem jeweiligen Pfarramt beantragen müssen), das Stammbuch mit der Geburtsurkunde (und deren Durchschlag „für religiöse Zwecke“) heraussuchen und überlegen, wie sich der Tauftag Ihres Kindes nach der Taufe im Gottesdienst noch dem Anlass entsprechend gestalten lässt.

Übrigens: Ein Mensch muss nicht als Säugling oder Kleinkind getauft werden. Die Erwachsenentaufe ist in unserer Kirche ebenso möglich, allerdings nicht so stark verbreitet, wie die Kindertaufe. Oft werden auch die jungen, noch nicht getauften Menschen während ihrer Konfirmandenzeit in einem festlichen, von den anderen Konfirmanden gestalteten Gottesdienst ein paar Wochen vor der Konfirmation getauft.


… getauft werden.

Sie sind noch nicht getauft und wollen getauft werden? Auch eine solche „Erwachsenentaufe“ ist natürlich in unserer Martin-Luther-Gemeinde möglich. Für die Erwachsenentaufe gilt im Prinzip dasselbe wie bei der Kindertaufe: Auch sie findet in der Regel im Gemeindegottesdienst am Sonntag um 10 Uhr in der Waldkapelle statt; allerdings haben wir auch Verständnis dafür, wenn Sie sich lieber in einem Extra-Gottesdienst taufen lassen möchten. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Pfarrer Uwe Handschuch.

Auch Sie bekommen mit Ihrer Taufe einen Taufspruch mit auf Ihren Weg als Christ/in. Gerne können Sie sich Ihren Bibelvers selbst aussuchen. Paten gibt es bei einer Erwachsenentaufe nicht mehr: Sie stehen nämlich als erwachsener Mensch selbst für Ihren Glauben ein. Mit der Taufe werden Sie dann „automatisch“ Mitglied der Evangelischen Kirche – mit allen Rechten und Pflichten: Sie dürfen das Kirchengemeindeparlament (den „Kirchenvorstand“) wählen und sich in den Kirchenvorstand wählen lassen, Sie dürfen Pate werden und Ihr Kind taufen lassen, und Sie können kirchlich getraut und bestattet werden; Sie werden dann aber auch bei einem steuerpflichtigen Einkommen die Kirchensteuer bezahlen, und Sie sind natürlich wie alle anderen Gemeindeglieder aufgerufen und eingeladen, sich in Ihrer Kirchengemeinde zu engagieren und an den Gottesdiensten und übrigen Gruppen und Kreisen teilzunehmen.


… Pate / Patin werden.

„Pate werden ist nicht schwer, Pate sein dagegen sehr.“ Sie können erst einmal stolz darauf sein, dass es Menschen gibt, die Sie als Pate/Patin für ihr Kind ausgewählt haben: Das bedeutet nämlich, dass sie Vertrauen und Zutrauen in Sie setzen. Pate/Patin zu sein, ist ein „Amt“, also etwas ganz Offizielles, und Sie werden von der Kirchengemeinde, in der die Taufe Ihres Patenkindes stattfinden wird, durch (Paten-)Brief und (Kirchen-)Siegel mit Ihrem Patenamt beauftragt. Dazu müssen Sie Mitglied einer christlichen Kirche sein: Die Taufe ist ja ein christlicher und kirchlicher Ritus, bei dem Sie auch gefragt werden, ob Sie dazu stehen (Mal ehrlich: Kann man das von einem Menschen erwarten, der dem Christentum oder einer christlichen Kirche den Rücken gekehrt hat?). Falls die Taufe Ihres Patenkindes nicht in der Martin-Luther-Gemeinde stattfindet, brauchen Sie einen sogenannten Patenschein. Der Patenschein bestätigt der Tauf-Kirchengemeinde, dass Sie Mitglied der Martin-Luther-Gemeinde und zur Übernahme des Patenamtes berechtigt sind. Den Patenschein bekommen Sie – übrigens kostenlos – auf Antrag in unserem Pfarrbüro (anrufen: 06074-23518 oder email).

Bitte bedenken Sie: Als Pate/Patin werden Ihnen dieselben Fragen gestellt wie den Eltern. Sie sind durch Ihre Patenschaft also so etwas wie der religiöse Erziehungsberechtigte Ihres Patenkindes. Sie versprechen bei der Taufe, mit für die christliche Erziehung des Kindes Sorge zu tragen. Beten Sie also für Ihr Patenkind, erinnern Sie es an seinen Tauftag, erzählen Sie ihm von Gott und seiner Taufe auf den Namen dieses Gottes.


… in der Waldkapelle getraut werden.

Wenn Zwei sich trauen, dann freut sich der Dritte! Und dieser Dritte in Ihrem Bunde möchte Gott sein. Er möchte Ihre Beziehung segnen, und Sie daran erinnern, dass Sie mit Ihrer Liebe zueinander in den großen Zusammenhang seiner Liebe zu uns Menschen gehören. Also: trauen Sie sich!

Trauungen in der Waldkapelle finden in der Regel am Samstagnachmittag statt. Wir richten uns da aber auch gerne nach Ihren Wünschen. Sprechen Sie am besten frühzeitig mit Pfarrer Uwe Handschuch einen Termin ab, nicht dass Sie schon alles geplant (Lokal, Essen, Band, Traugesellschaft und Hochzeitsreise bestellt) haben und dann feststellen müssen, dass die Waldkapelle gerade renoviert wird oder unser Pfarrer auf Konfirmandenfreizeit oder in Urlaub ist. Evangelische Trauungen finden natürlich nur dann statt, wenn mindestens einer von Ihnen beiden Mitglied unserer Martin-Luther-Gemeinde ist. Traugottesdienste sind übrigens wie alle anderen Gottesdienste kostenlos.

Desweiteren bitten wir Sie schon bei der Vorbereitung folgende „Äußerlichkeiten“ zu beachten: Für den (Blumen-)Schmuck der Kirche müssen Sie selbst Sorge tragen (lassen). Das Foto- und Videografieren sollte während des Traugottesdienstes unterbleiben (vor und nach dem Gottesdienst gibt es genug Motive und Gelegenheiten) bzw. so zurückhaltend wie möglich erfolgen. Sorgen Sie doch bitte dafür, dass nach dem Gottesdienst in und vor der Kirche nicht mit Lebensmitteln (sprich: Reis) geworfen wird (Erstens ist das angesichts des Hungers auf unsrer Erde eine wohl nicht zu verantwortende Vergeudung, und zweitens ist es eine abergläubische Unsitte). Sollten Sie ausgefallenere musikalische Wünsche haben, organisieren und bezahlen Sie bitte Ihre eigenen Organisten. Den Auftritt einer von Ihnen oder Ihren Angehörigen engagierten Sängerin/eines Sängers oder einer Musikgruppe sollten Sie rechtzeitig mit dem Pfarrer absprechen.

Das können Sie schon mal für die Trauung und das Trauvorgespräch vorbereiten: Einen passenden biblischen Trauspruch aussuchen (blättern Sie in einer Bibel, fragen Sie Verwandte und Freunde, surfen Sie nach http://www.trauspruch.de oder laden Sie sich diese Datei herunter…). Überlegen Sie, ob Sie selbst und/oder Mitglieder Ihrer Hochzeitsgesellschaft (z.B. Trauzeugen) sich an der Gestaltung des Traugottesdienstes (Gebet, Fürbitte, Psalm, Lesung) beteiligen möchten. Für welchen guten Zweck soll die Kollekte am Ausgang bestimmt sein? Vergessen Sie nicht, das Stammbuch vor der Trauung abzugeben (Unser Pfarrer darf wegen der Kirchengesetze nur Menschen trauen, die vorher auf dem Standesamt waren!). Pfarrer Uwe Handschuch steht Ihnen bei allen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite!


… in einer anderen Kirche heiraten.

Schade, denn die Waldkapelle ist zwar klein und (von außen etwas) unscheinbar, aber doch eine wunderbare Kirche fürs Heiraten: Herrlich romantisch von großen Bäumen umgeben, verkehrsgünstig gelegen mit einigen Parkmöglichkeiten vorm Haus, 170 neue und bequeme Sitzplätze, eine richtige (wenn auch kleine) Pfeifenorgel, ein netter Pfarrer…

Nun, wie dem auch sei: Aus irgendeinem Grund wollen Sie woanders heiraten, und Ihr Traupfarrer / Ihre Traupfarrerin hat Sie wahrscheinlich gebeten, sich bei Ihrem Pfarramt einen Schein mit einem merkwürdigen lateinischen Namen zu besorgen. Dieses „Dimissoriale“ bekommen Sie – übrigens kostenlos – auf Antrag in unserem Pfarrbüro (anrufen: 06074-23518 oder e-mail).


… „ökumenisch“ heiraten.

Die „Anführungszeichen“ machen es deutlich: Sie beide sind weiter, als dies die evangelische und römisch-katholische Kirche sind. Eine „ökumenische“ Trauung gibt es nämlich (noch) nicht, dazu sind die Auffassungen der beiden Kirchen zu Ehe und Trauung zu unterschiedlich. Für Martin Luther war die Ehe eine weltliche Angelegenheit; deshalb strich er die Trauung aus dem Katalog der „Sakramente“ (= sichtbare Zeichen der Güte Gottes); außerdem wurde eine christliche Eheschließung weder von Christus noch von einem seiner Apostel im Neuen Testament eingesetzt. Eine evangelische Trauung ist deshalb eigentlich so etwas wie ein „Segnungs-Gottesdienst“ anlässlich der Eheschließung auf dem Standesamt (Sie werden also als Verheiratete in der evangelischen Kirche begrüßt!); das ist auch der Grund, warum in der evangelischen Kirche ein „Traugottesdienst“ von geschiedenen Ehepartnern möglich ist. Die römisch-katholische Kirche sieht die Trauung als ein Sakrament an, das sich die Brautleute gegenseitig unter Mitwirkung der Kirche und des Priesters spenden (Sie kommen also als „Unverheiratete“ in die katholische Kirche!). Dieses Sakrament ist (wie z.B. auch die Taufe) einmalig und unwiderruflich; deshalb können geschiedene Katholiken nicht ein zweites Mal in einem katholischen Gottesdienst heiraten.

Trotz dieser konträren Auffassungen der beiden Kirchen zur Ehe gibt es seit geraumer Zeit zwei Möglichkeiten, die es dem konfessions-verbindenden Brautpaar erlauben, die je eigene Konfession bei diesem so wichtigen Ereignis miteinzubringen: Die „Trauung durch einen katholischen Priester unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers“ und die  „Trauung durch einen evangelischen Pfarrer unter Beteiligung eines katholischen Priesters“ – so heißen auf Kirchenamtsdeutsch die „ökumenischen“ Trauungen nämlich. Sie können also nur evangelisch oder katholisch heiraten, jedoch gibt es die Möglichkeit, dass der Pfarrer der anderen Konfession sich an Ihrem Gottesdienst maßgeblich beteiligt!

Haben Sie sich für die Evangelisch-„ökumenische“ Variante entschieden, sollte sich der katholische Teil von Ihnen Beiden auf jeden Fall einen „Dispens von der Formpflicht“ (gibt’s über das katholische Pfarramt vom Bischof) besorgen. Dann hat alles seine Ordnung.


… beichten.

Beichten bei den Protestanten? Ja, sie haben richtig gelesen: Die Beichte ist bei uns zwar nicht besonders üblich, aber dennoch möglich! Sie haben die Möglichkeit, persönlich vor Gott Ihre Schuld zu bekennen. Sie können aber auch alles, was Ihnen auf dem Herzen liegt, jedem anderen Christenmenschen Ihres Vertrauens sagen: Im Evangelischen Gesangbuch gibt es ab der Nr. 792 wertvolle Hinweise und Gebete dazu. Selbstverständlich ist auch Pfarrer Uwe Handschuch für Sie da. Durch seine Ordination ist er besonders zur Wahrung des Beichtgeheimnisses verpflichtet, das darüber hinaus auch gesetzlichen Schutz genießt.


… Abendmahl feiern.

In (fast) jedem Gottesdienst am letzten Sonntag eines Monats feiern wir in unserer Waldkapelle (Waldstraße 12) das Heilige Abendmahl. Auch an den ersten Feiertagen, am Altjahresabend, Gründonnerstag und Karfreitag, am Erntedankfest und Buß- und Bettag gehört das Abendmahl zu unseren Gottesdiensten. Sollten Sie darüberhinaus den Wunsch haben, das Abendmahl zu feiern oder sollten Sie keine Möglichkeit haben, an den Gottesdiensten in der Waldkapelle teilzunehmen, dann besteht jederzeit die Möglichkeit zur Feier eines Hausabendmahles. Pfarrer Uwe Handschuch kommt dann zu Ihnen nach Hause und reicht Ihnen (und Ihrer „Hausgemeinde“) bei einer Andacht das Abendmahl.


… ein seelsogerliches Gespräch.

Einmal mit einem reden, der es gut mit mir meint, aber mich doch nicht zu gut kennt und keine vorgefasste Meinung von mir hat? Mir meine Sorgen und Ängste von der Seele reden, um Rat fragen, zurückblicken und nach vorn schauen, gemeinsam beten – für mich und andere? All das kann ein seelsorgerliches Gespräch sein. Pfarrer Uwe Handschuch ist auch dafür da: nicht nur während der Sprechzeiten, sondern besonders gerne nach vorheriger Vereinbarung. Und auch hier gilt: Die Vertraulichkeit eines solchen Gespräches gehört zum Beichtgeheimnis des Pfarrers.


… in die Evangelische Kirche (wieder)eintreten / übertreten.

Hereinspaziert! Sie sind auf jeden Fall herzlich in der Martin-Luther-Gemeinde willkommen, und bestimmt wurden gerade Sie schon lange vermisst! Sie können bei jedem Pfarrer / jeder Pfarrerin unsrer Landeskirche (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau – EKHN) eintreten oder (aus einer anderen Kirche in die Evangelische Kirche) übertreten, nicht nur bei Pfarrer Uwe Handschuch. Automatisch werden Sie dann Mitglied der Kirchengemeinde Ihres ersten Wohnsitzes. Im Prinzip brauchen Sie nur ein Formular ausfüllen und schon sind Sie eingetreten. Es wäre allerdings schöner und sinnvoller, wenn wir Sie vor oder in einem Gottesdienst (mit Abendmahl) mit einem Segenswunsch in unsere Kirchengemeinde aufnehmen könnten. Sollten Sie noch nicht getauft sein, lesen Sie bitte oben weiter.


… mich in die Martin-Luther-Gemeinde umgemeinden lassen.

Schön, wenn Ihnen unsere Gottesdienste und Angebote, unser Gemeindeleben und unsere Mitarbeitenden, unsere Kirche und unser Gemeindehaus, vielleicht sogar unsere Homepage 😉 so gut gefallen, dass Sie sich aus der Kirchengemeinde Ihres ersten Wohnsitzes in die Martin-Luther-Gemeinde umgemeinden lassen wollen. Das geht ganz unkompliziert: Nehmen Sie Kontakt mit Pfarrer Uwe Handschuch auf und füllen Sie das entsprechende Formular aus („Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare…“), alles andere veranlassen wir dann für Sie. Allerdings: Vorraussetzung für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen ist die Umgemeindung nicht. Wir pflegen gut-nachbarschaftliche Kontakte zu der anderen evangelischen Kirchengemeinde Dietzenbachs (Christus-Gemeinde mit Rut-Kirche und Christuskirche) und arbeiten in vielen Bereichen mit ihr zusammen: Konkurrenten sind wir nicht! Uns liegt allen daran, dass Sie eine Heimat für sich und Ihren Glauben bekommen.


… aus der Kirche austreten.

Schade, schade, schade… Wir können und wollen Sie eigentlich nicht entbehren, und doch respektieren wir Ihre Entscheidung. Anders als bei Eintritt oder Umgemeindung sind für den Kirchenaustritt in Hessen nicht die Pfarrämter zuständig, sondern das Amtsgericht. Die Stadt Dietzenbach hat extra eine Austrittstelle eingerichtet; wenden Sie sich bitte dorthin. Allerdings wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Grund oder die Gründe für Ihren Schritt mitteilen könnten (e-mail). Vielleicht könnten wir ja daraus etwas für die Zukunft lernen…


… etwas über Sterbebegleitung und Beerdigungen erfahren.

Mit vielen Tabus besetzt ist dieses Thema, und viele Menschen machen darum einen weiten Bogen. Die Bibel sieht das anders: „Herr, lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“ So sagt es der 90. Psalm. Und weil wir klug werden wollen, denken wir als Christinnen und Christen daran und reden darüber. Sprechen Sie uns bitte an! Auch hinsichtlich der längeren Begleitung eines Sterbenden können wir Ihnen weiterhelfen. Pfarrer Uwe Handschuch kommt auch an das Sterbebett und spendet den Sterbesegen, genauso wie er für einen christlichen Bestattungsgottesdienst sorgt.

Bestattungen auf dem Dietzenbacher Friedhof finden in der Regel von Montag bis Donnerstag um 11, 13.30 und 14.45 Uhr statt (Freitag nur am Vormittag). Die Termine im Dietzenbacher Friedwald werden noch flecibler gehandhabt. Für unserer Gemeinde Verbundend kann auch die Waldkapelle der Ort für eine Trauerfeier sein. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit zu einer kirchlichen Trauerfeier mit Sarg (auch bei der späteren Urnenbeisetzung begleitet Sie unser Pfarrer gerne) oder zu einem kirchlichen Bestattungsgottesdienst mit Sarg oder Urne. Näheres vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Beerdigungsinstitut.

Bitte beachten Sie: In der Regel können nur Menschen kirchlich beerdigt werden, die einer Kirche angehörten. Es gehört zur Ehrfurcht vor dem Verstorbenen, dass wir seinen zu Lebzeiten (z.B. durch einen Kirchenaustritt) deutlich gemachten Willen auch nach seinem Tod akzeptieren.

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